Alarmanlagen
Sicher wohnen – Einbruchschutz
Der Einbruch in den eigenen vier Wänden ist für alle Menschen ein großer Schock.
Die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwer wiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, machen den Betroffenen häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Diesen kann man versichern.
Dass man sich davor schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei. Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen.
Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle. Sie können dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch unter Umständen verhindern. Daher sind sie eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) dagegen können lediglich melden. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, können jedoch abschreckend wirken. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht.
Am besten ist es, die mechanische Sicherungstechnik mit der elektronischen Überwachung sinnvoll zu kombinieren. Grundsätzlich sollte die EMA so erweitert werden, dass auch ein Überfallalarm ausgelöst werden kann.
Überwachungsarten
Bei der Überwachung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen die Fallenüberwachung, bei der bestimmte Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht werden. Zum anderen die Außenhautüberwachung, bei der insbesondere Fenster und Türen mit Kontakten überwacht werden.
Welche Überwachungsart für Sie geeignet ist, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch mit uns und unserem Fachpartner mit VDS-Zulassung.
So kann alarmiert werden
Es gibt verschiedene Alarmierungsarten. Der Externalarm soll durch entsprechende optische und akustische Signalgeber vor Ort den Täter abschrecken bzw. die Nachbarn aufmerksam machen.
Mithilfe des Fernalarms wird ein Alarm an eine hilfeleistende Stelle weitergeleitet.
Auch die Kombination der beiden Alarmierungsarten ist möglich. Der Internalarm dient zur Information der Bewohner bei Anwesenheit und interner Scharfschaltung der Anlage.
Sicherheitsstufen
Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden anhand des Risikos in verschiedene Sicherheitsstufen unterteilt. Die Normung sieht insgesamt vier Grade vor.
Für den Schutz von Personen und kleineren Wohnobjekten reicht eine ÜMA/EMA der Klasse A bzw. des Grads 2 mit mittlerer Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit aus.
Verwenden Sie eine ÜMA/EMA der Klasse B, Grad 3 mit hoher Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit, wenn Personen oder Wohnobjekte mit erhöhter Gefährdung bzw. kleine Gewerbeobjekte oder öffentliche Objekte überwacht werden sollen.
Zum Schutz von Personen, Gewerbe-, öffentlichen Objekten und Wohnobjekten mit hoher Gefährdung sollten ÜMA/EMA der Klasse C, Grad 4, mit sehr hoher Überwindungssicherheit und erhöhter Ansprechempfindlichkeit gewählt werden.